2a C 632/02•Amtsgericht Siegburg, 2003-09-05, 2a C 632/02
Amtsgericht Siegburg, 2003-09-05, 2a C 632/02
2a C 632/02Gericht erster Instanz05.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 2a C 632/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-05
Aktenzeichen: 2a C 632/02
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2003:0905.2A.C632.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 2a
Tenor
Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vom Beklagten vollstreckten Betrages abzuwenden, sofern nicht dieser zuvor Sicherheit in selber Höhe leistet.
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