Amtsgericht Siegburg, 2003-09-05, 2a C 632/02

2a C 632/02Gericht erster Instanz05.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 2a C 632/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-05

Aktenzeichen: 2a C 632/02

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2003:0905.2A.C632.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 2a

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vom Beklagten vollstreckten Betrages abzuwenden, sofern nicht dieser zuvor Sicherheit in selber Höhe leistet.

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