10 C 922/02•Amtsgericht Siegburg, 2003-10-13, 10 C 922/02
Amtsgericht Siegburg, 2003-10-13, 10 C 922/02
10 C 922/02Gericht erster Instanz13.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 10 C 922/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-13
Aktenzeichen: 10 C 922/02
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2003:1013.10C922.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilabteilung
Tenor
werden die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreites wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten trägt der Beklagte; die außergerichtlichen Auslagen der Parteien werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert: 783,10 € bis zum 01 .07.2003, danach bis zu 300,00 € (Kosteninteresse).
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