111 C 117/04•Amtsgericht Siegburg, 2004-07-23, 111 C 117/04
Amtsgericht Siegburg, 2004-07-23, 111 C 117/04
111 C 117/04Gericht erster Instanz23.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 111 C 117/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-23
Aktenzeichen: 111 C 117/04
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2004:0723.111C117.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 111. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 106,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.05.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 6/7, die Beklagte 1/7.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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