5a C 8/02•Amtsgericht Siegburg, 2005-01-14, 5a C 8/02
Amtsgericht Siegburg, 2005-01-14, 5a C 8/02
5a C 8/02Gericht erster Instanz14.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 5a C 8/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-14
Aktenzeichen: 5a C 8/02
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2005:0114.5A.C8.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilabteilung
Tenor
Die Erinnerung der Beklagten zu 1) und 2) vom
02.09.2003 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG Siegburg vom 26.08.2003 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahren werden den Erinnerungsführern als Gesamtschuldner auferlegt.
Streitwert: 48,00 € (93,88 DM)
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