115 C 330/04•Amtsgericht Siegburg, 2005-02-16, 115 C 330/04
Amtsgericht Siegburg, 2005-02-16, 115 C 330/04
115 C 330/04Gericht erster Instanz16.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 115 C 330/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-16
Aktenzeichen: 115 C 330/04
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2005:0216.115C330.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 115. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des von 110 % des vollstreckbaren Betrages geleistet haben.
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