110 C 151/05•Amtsgericht Siegburg, 2005-09-08, 110 C 151/05
Amtsgericht Siegburg, 2005-09-08, 110 C 151/05
110 C 151/05Gericht erster Instanz08.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 110 C 151/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-08
Aktenzeichen: 110 C 151/05
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2005:0908.110C151.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 110. Zivilabteilung
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den zukünftigen Rückstufungsschaden, der diesem auf Grund des Verkehrsunfalls vom 20.09.2004 in T in der Vollkaskoversicherung entsteht, zu 50 % auszugleichen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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