Amtsgericht Siegburg, 2005-09-08, 110 C 151/05

110 C 151/05Gericht erster Instanz08.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 110 C 151/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-08

Aktenzeichen: 110 C 151/05

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2005:0908.110C151.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 110. Zivilabteilung

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den zukünftigen Rückstufungsschaden, der diesem auf Grund des Verkehrsunfalls vom 20.09.2004 in T in der Vollkaskoversicherung entsteht, zu 50 % auszugleichen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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