Amtsgericht Siegburg, 2005-09-09, 109 C 260/05

109 C 260/05Gericht erster Instanz09.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 109 C 260/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-09

Aktenzeichen: 109 C 260/05

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2005:0909.109C260.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 109. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 250 € abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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