Amtsgericht Siegburg, 2005-10-19, 112 C 109/05

112 C 109/05Gericht erster Instanz19.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 112 C 109/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-19

Aktenzeichen: 112 C 109/05

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2005:1019.112C109.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 112. Zivilabteilung

Tenor

1.Der Beklagte wird verurteilt, folgende Mängel einschließlich aller Mängelfolgen und Mängelbeseitigungsfolgen in der Wohnung F-Weg in ####1 T zu beseitigen:

a)das Küchenfenster ist derart verzogen, sodass es nur mit äußerstem Druck im oberen Fensterbereich verschlossen werden kann;

b)das Oberlicht an der Balkontüre lässt sich nicht mehr ordnungsgemäß verschließen, da der Schließmechanismus defekt ist;

c)der Heizungsregler im Badezimmer lässt sich nur noch mit einer Rohrzange auf- und zudrehen;

d)der Heizkörper im Wohnzimmer ist verkalkt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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