112 C 109/05•Amtsgericht Siegburg, 2005-10-19, 112 C 109/05
Amtsgericht Siegburg, 2005-10-19, 112 C 109/05
112 C 109/05Gericht erster Instanz19.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 112 C 109/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-19
Aktenzeichen: 112 C 109/05
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2005:1019.112C109.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 112. Zivilabteilung
Tenor
1.Der Beklagte wird verurteilt, folgende Mängel einschließlich aller Mängelfolgen und Mängelbeseitigungsfolgen in der Wohnung F-Weg in ####1 T zu beseitigen:
a)das Küchenfenster ist derart verzogen, sodass es nur mit äußerstem Druck im oberen Fensterbereich verschlossen werden kann;
b)das Oberlicht an der Balkontüre lässt sich nicht mehr ordnungsgemäß verschließen, da der Schließmechanismus defekt ist;
c)der Heizungsregler im Badezimmer lässt sich nur noch mit einer Rohrzange auf- und zudrehen;
d)der Heizkörper im Wohnzimmer ist verkalkt.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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