115 C 112/05•Amtsgericht Siegburg, 2005-12-16, 115 C 112/05
Amtsgericht Siegburg, 2005-12-16, 115 C 112/05
115 C 112/05Gericht erster Instanz16.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 115 C 112/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-16
Aktenzeichen: 115 C 112/05
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2005:1216.115C112.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 115. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Wohnung im
Erdgeschoß und im ersten Obergeschoß des Hauses xx in zz, bestehend aus sechs Zimmern, Küche, Diele, Bad und Toilette einschließlich einer Garage zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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