Amtsgericht Siegburg, 2006-10-25, 115 C 200/06

115 C 200/06Gericht erster Instanz25.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 115 C 200/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-25

Aktenzeichen: 115 C 200/06

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2006:1025.115C200.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 115. Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 1.325,13 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen diese selbst zu 71 % und der Beklagte zu 1) zu 29 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 42 % und der Beklagte zu 1) zu 58 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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