104 C 270/06•Amtsgericht Siegburg, 2006-11-13, 104 C 270/06
Amtsgericht Siegburg, 2006-11-13, 104 C 270/06
104 C 270/06Gericht erster Instanz13.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 104 C 270/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-13
Aktenzeichen: 104 C 270/06
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2006:1113.104C270.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 104. Zivilabteilung
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 178,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.12.2005 zu zahlen.
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Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von den ihm in Zusammenhang mit dieser Angelegenheit entstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 26,39 Euro freizustellen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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Die Berufung wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
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