106 C 61/08•Amtsgericht Siegburg, 2009-01-02, 106 C 61/08
Amtsgericht Siegburg, 2009-01-02, 106 C 61/08
106 C 61/08Gericht erster Instanz02.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 106 C 61/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-02
Aktenzeichen: 106 C 61/08
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2009:0102.106C61.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 106. Zivilabteilung
Tenor
sind auf Grund des Vergleichs des Amtsgerichts Siegburg vom 15.09.2008 von der Beklagten 994,60 Euro - neunhundertvierundneunzig Euro und sechzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 09.10.2008 an die Kläger zu erstatten.
Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Im obigen Betrag sind 108,80 EUR an Gerichtskosten enthalten.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.
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