Amtsgericht Siegburg, 2009-08-05, 118 C 496/08

118 C 496/08Gericht erster Instanz05.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 118 C 496/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-05

Aktenzeichen: 118 C 496/08

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2009:0805.118C496.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 118. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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