Amtsgericht Siegburg, 2009-11-27, 150 C 45/09

150 C 45/09Gericht erster Instanz27.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 150 C 45/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-27

Aktenzeichen: 150 C 45/09

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2009:1127.150C45.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 150. Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Firma L KG, Verwaltung von Haus- und Grundbesitz, T-Weg a, ####1 U, vertreten durch Frau N3. N2, ebenda, wird als WEG-Verwalterin der Wohnungseigentümer- gemeinschaft V-Weg in ####2 T abberufen.

  2. Als Notverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft V-Weg in ####2 T wird die Firma N GmbH, I-Straße, ####2 T, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn N, ebenda, bestellt.

Die Notverwaltung endet zwei Jahre nach Verkündung dieser Entscheidung oder mit einer Abänderung dieses Urteils in der Rechtmittelinstanz.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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