Amtsgericht Siegburg, 2010-01-06, 322 F 147/08

322 F 147/08Gericht erster Instanz06.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 322 F 147/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-06

Aktenzeichen: 322 F 147/08

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:0106.322F147.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 322. Familienabteilung

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann aus dem Urteil - wegen der Kosten - gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500 € vollstrecken, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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