Amtsgericht Siegburg, 2010-02-05, 118 C 508/09

118 C 508/09Gericht erster Instanz05.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 118 C 508/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-05

Aktenzeichen: 118 C 508/09

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:0205.118C508.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 118. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 275,- € abwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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