209 Ds 17/10•Amtsgericht Siegburg, 2010-02-16, 209 Ds 17/10
Amtsgericht Siegburg, 2010-02-16, 209 Ds 17/10
209 Ds 17/10Gericht erster Instanz16.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 209 Ds 17/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-16
Aktenzeichen: 209 Ds 17/10
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:0216.209DS17.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 209. Strafabteilung
Tenor
wird die Ablehnung des Richters am Amtsgericht Herrn F6 vom 04.01.2010 für begründet erklärt, weil die im Ablehnungsgesuch zitierte Äußerung des Richters vom 16.12.2009 während einer Verhandlungspause jedenfalls aus Sicht des Angeklagten den Eindruck erwecken kann, der Richter sei ihm gegenüber nicht (mehr) unvoreingenommen
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