Amtsgericht Siegburg, 2010-02-16, 209 Ds 17/10

209 Ds 17/10Gericht erster Instanz16.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 209 Ds 17/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-16

Aktenzeichen: 209 Ds 17/10

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:0216.209DS17.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 209. Strafabteilung

Tenor

wird die Ablehnung des Richters am Amtsgericht Herrn F6 vom 04.01.2010 für begründet erklärt, weil die im Ablehnungsgesuch zitierte Äußerung des Richters vom 16.12.2009 während einer Verhandlungspause jedenfalls aus Sicht des Angeklagten den Eindruck erwecken kann, der Richter sei ihm gegenüber nicht (mehr) unvoreingenommen

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