Amtsgericht Siegburg, 2010-05-07, 150 C 160/09

150 C 160/09Gericht erster Instanz07.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 150 C 160/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-07

Aktenzeichen: 150 C 160/09

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:0507.150C160.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 150. Zivilabteilung

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 8. Januar 2010 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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