37 M 102/10•Amtsgericht Siegburg, 2010-07-15, 37 M 102/10
Amtsgericht Siegburg, 2010-07-15, 37 M 102/10
37 M 102/10Gericht erster Instanz15.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 37 M 102/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-15
Aktenzeichen: 37 M 102/10
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:0715.37M102.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 37. Zwangsvollstreckungsabteilung
Tenor
Die Erinnerung des Erinnerungsführers vom 22.03.2010 – bei Gericht am 26.04.2010 eingegangen – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens werden dem Erinnerungsführer auferlegt.
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