Amtsgericht Siegburg, 2010-07-29, 103 C 75/10

103 C 75/10Gericht erster Instanz29.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 103 C 75/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-29

Aktenzeichen: 103 C 75/10

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:0729.103C75.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 103. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 632,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.04.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 €, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: 1.036,72 €

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