112 C 85/10•Amtsgericht Siegburg, 2010-08-27, 112 C 85/10
Amtsgericht Siegburg, 2010-08-27, 112 C 85/10
112 C 85/10Gericht erster Instanz27.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 112 C 85/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-27
Aktenzeichen: 112 C 85/10
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:0827.112C85.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 112. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.462,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.04.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin indes nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Jede Partei kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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