120 C 82/10•Amtsgericht Siegburg, 2010-09-22, 120 C 82/10
Amtsgericht Siegburg, 2010-09-22, 120 C 82/10
120 C 82/10Gericht erster Instanz22.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 120 C 82/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-22
Aktenzeichen: 120 C 82/10
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:0922.120C82.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 120. Zivilabteilung
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 188,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem xxxx zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 65% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 35%.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Eines Tatbestandes bedarf es gemäß den §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 511 Abs. 2 ZPO nicht.
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