Amtsgericht Siegburg, 2010-11-19, 101 C 263/10

101 C 263/10Gericht erster Instanz19.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 101 C 263/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-19

Aktenzeichen: 101 C 263/10

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:1119.101C263.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 101. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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