101 C 263/10•Amtsgericht Siegburg, 2010-11-19, 101 C 263/10
Amtsgericht Siegburg, 2010-11-19, 101 C 263/10
101 C 263/10Gericht erster Instanz19.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 101 C 263/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-19
Aktenzeichen: 101 C 263/10
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:1119.101C263.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 101. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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