313 F 168/09•Amtsgericht Siegburg, 2010-12-15, 313 F 168/09
Amtsgericht Siegburg, 2010-12-15, 313 F 168/09
313 F 168/09Gericht erster Instanz15.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 313 F 168/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-15
Aktenzeichen: 313 F 168/09
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2010:1215.313F168.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 313. Familienabteilung
Tenor
Das Gesuch auf Ablehnung des Sachverständigen, Dipl. Päd. C vom xx.xx.2010 wird zurückgewiesen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezüglich des am xx.xx.2009 geborenen Kindes Q, wird der Kindesmutter, Frau T2, zur alleinigen Ausübung übertragen. Im Übrigen üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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