Amtsgericht Siegburg, 2011-01-24, 108 C 330/09

108 C 330/09Gericht erster Instanz24.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 108 C 330/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-24

Aktenzeichen: 108 C 330/09

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:0124.108C330.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 108. Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.