108 C 330/09•Amtsgericht Siegburg, 2011-01-24, 108 C 330/09
Amtsgericht Siegburg, 2011-01-24, 108 C 330/09
108 C 330/09Gericht erster Instanz24.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 108 C 330/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-24
Aktenzeichen: 108 C 330/09
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:0124.108C330.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 108. Zivilabteilung
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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