118 C 25/10•Amtsgericht Siegburg, 2011-04-29, 118 C 25/10
Amtsgericht Siegburg, 2011-04-29, 118 C 25/10
118 C 25/10Gericht erster Instanz29.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 118 C 25/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-29
Aktenzeichen: 118 C 25/10
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:0429.118C25.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 118. Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.065,47 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/9 und der Beklagte zu 7/9.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.650,00 Euro und die Klägerin ihrerseits durch Sicherheitsleistung von 175,00 Euro abwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
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