Amtsgericht Siegburg, 2011-07-18, 102 C 41/11

102 C 41/11Gericht erster Instanz18.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 102 C 41/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-18

Aktenzeichen: 102 C 41/11

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:0718.102C41.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 102. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 110,00 EUR (in Worten: einhundertzehn Euro ) zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO).

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