Amtsgericht Siegburg, 2011-11-07, 316 F 148/11

316 F 148/11Gericht erster Instanz07.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 316 F 148/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-11-07

Aktenzeichen: 316 F 148/11

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:1107.316F148.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 316. Familienabteilung

Tenor

Die Kosten des übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärten Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.

Der Termin vom xx.xx.xxxx wird aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 8.544,00 Euro festgesetzt.

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