Amtsgericht Siegburg, 2011-12-15, 102 C 157/11

102 C 157/11Gericht erster Instanz15.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 102 C 157/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-15

Aktenzeichen: 102 C 157/11

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2011:1215.102C157.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 102. Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

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