Amtsgericht Siegburg, 2012-04-27, 111 C 22/12

111 C 22/12Gericht erster Instanz27.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 111 C 22/12 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-27

Aktenzeichen: 111 C 22/12

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2012:0427.111C22.12.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 111. Zivilabteilung

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts VV vom 17.06.2011, Geschäftsnummer xyz, wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird hinsichtlich der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

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