111 C 22/12•Amtsgericht Siegburg, 2012-04-27, 111 C 22/12
Amtsgericht Siegburg, 2012-04-27, 111 C 22/12
111 C 22/12Gericht erster Instanz27.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 111 C 22/12 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-27
Aktenzeichen: 111 C 22/12
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2012:0427.111C22.12.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 111. Zivilabteilung
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts VV vom 17.06.2011, Geschäftsnummer xyz, wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird hinsichtlich der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
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