Amtsgericht Siegburg, 2012-06-22, 316 F 148/11

316 F 148/11Gericht erster Instanz22.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 316 F 148/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-22

Aktenzeichen: 316 F 148/11

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2012:0622.316F148.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 316. Familienabteilung

Tenor

Der Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller wird abgeholfen.

Unter teilweiser Aufhebung der Vergütungsfestsetzung des Amtsgerichts T2 vom 21.12.2011 werden die dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 731,85 Euro festgesetzt. Den Antragstellern wurde durch Beschluss vom 12.10.2011 Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung unter Beiordnung der Rechtsanwaltskanzlei T aus O bewilligt.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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