103 C 64/12•Amtsgericht Siegburg, 2012-11-13, 103 C 64/12
Amtsgericht Siegburg, 2012-11-13, 103 C 64/12
103 C 64/12Gericht erster Instanz13.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 103 C 64/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-13
Aktenzeichen: 103 C 64/12
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2012:1113.103C64.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 103. Zivilabteilung
Tenor
Auf die Erinnerung der Klägerin vom 26.09.2012 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 18.09.2012 dahin abgeändert, dass auf Grund des Urteils des Amtsgerichts b vom 26.07.2012 von der Beklagten 203,09 € (statt nur 201,66 €) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2012 an die Klägerin zu erstatten sind.
Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.
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