Amtsgericht Siegburg, 2013-03-01, 350 F 18/12

350 F 18/12Gericht erster Instanz01.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 350 F 18/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-01

Aktenzeichen: 350 F 18/12

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2013:0301.350F18.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 350. Zivilabteilung

Tenor

W, geboren am xx.xx.xxxx, wird von Herrn S, M-Weg, K als Kind angenommen.

Die Angenommene erhält gemäß § 1757 Abs. 1 BGB den Geburtsnamen S.

Der Antrag, die Adoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption auszusprechen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Annehmende.

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