207 OWi 18/13 (b)•Amtsgericht Siegburg, 2013-04-30, 207 OWi 18/13 (b)
Amtsgericht Siegburg, 2013-04-30, 207 OWi 18/13 (b)
207 OWi 18/13 (b)Gericht erster Instanz30.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 207 OWi 18/13 (b) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-30
Aktenzeichen: 207 OWi 18/13 (b)
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2013:0430.207OWI18.13B.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 207. Strafabteilung
Tenor
Soweit der Verteidiger die Vorlage der Bedienungsanleitung des Messgeräts beantragt, sind diese Unterlagen dem Verteidiger zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn diese Gegenstände noch nicht Teil der Gerichtsakte sind, sondern sich in behördlicher Hand befinden. Der Verteidiger darf nicht darauf verwiesen werden, die Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung der technischen Messgeräte nach vorheriger Terminabsprache einzusehen bzw. diese gegen Bezahlung beim Hersteller dieser Geräte anzufordern.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.