Amtsgericht Siegburg, 2013-05-14, 316 F 173/11

316 F 173/11Gericht erster Instanz14.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 316 F 173/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-14

Aktenzeichen: 316 F 173/11

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2013:0514.316F173.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 316. Familienabteilung

Tenor

wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 26.02.2013 auf die Erinnerung der Antragsgegnerin vom 18.03.2013, eingegangen am 18.03.2013, dahingehend abgeändert, dass auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts xxxxx vom 20.07.2012 (Aktenzeichen zz) von der Antragsgegnerin

716,44 Euro – siebenhundertsechszehn 44/100Euro - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 18.08.2012 an den Antragsteller zu erstatten sind. Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

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