124 C 297/12•Amtsgericht Siegburg, 2013-07-31, 124 C 297/12
Amtsgericht Siegburg, 2013-07-31, 124 C 297/12
124 C 297/12Gericht erster Instanz31.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 124 C 297/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-31
Aktenzeichen: 124 C 297/12
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2013:0731.124C297.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 124. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden wenn er eine Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet soweit der Beklagte nicht vor der Vollstreckung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt
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