Amtsgericht Siegburg, 2014-11-26, 37 M 2200/14

37 M 2200/14Gericht erster Instanz26.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 37 M 2200/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-26

Aktenzeichen: 37 M 2200/14

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2014:1126.37M2200.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 37. Zwangsvollstreckungsabteilung

Tenor

Die Erinnerung des Gläubigers vom 24.11.2014 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt der Gläubiger.

Der Streitwert des Erinnerungsverfahrens wird auf 1.166,73 EUR festgesetzt.

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