Amtsgericht Siegburg, 2015-03-27, 150 C 7/15

150 C 7/15Gericht erster Instanz27.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 150 C 7/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-27

Aktenzeichen: 150 C 7/15

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2015:0327.150C7.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 150. Zivilabteilung

Tenor

Der Antrag vom 27.2.2015 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen

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