Amtsgericht Siegburg, 2016-02-23, 126 C 6/15

126 C 6/15Gericht erster Instanz23.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 126 C 6/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-23

Aktenzeichen: 126 C 6/15

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2016:0223.126C6.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 126. Zivilabteilung

Tenor

für Recht erkannt:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.862,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.06.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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