126 C 6/15•Amtsgericht Siegburg, 2016-02-23, 126 C 6/15
Amtsgericht Siegburg, 2016-02-23, 126 C 6/15
126 C 6/15Gericht erster Instanz23.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 126 C 6/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-23
Aktenzeichen: 126 C 6/15
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2016:0223.126C6.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 126. Zivilabteilung
Tenor
für Recht erkannt:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.862,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.06.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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