Amtsgericht Siegburg, 2016-05-25, 127 C 25/14

127 C 25/14Gericht erster Instanz25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 127 C 25/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-25

Aktenzeichen: 127 C 25/14

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2016:0525.127C25.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 127. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken Betrages leistet.

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