Amtsgericht Siegburg, 2016-06-14, 128 C 102/15

128 C 102/15Gericht erster Instanz14.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 128 C 102/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-14

Aktenzeichen: 128 C 102/15

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2016:0614.128C102.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 128. Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.027,20€ nebst Jahreszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.5.2015 zu zahlen und den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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