128 C 102/15•Amtsgericht Siegburg, 2016-06-14, 128 C 102/15
Amtsgericht Siegburg, 2016-06-14, 128 C 102/15
128 C 102/15Gericht erster Instanz14.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 128 C 102/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-14
Aktenzeichen: 128 C 102/15
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2016:0614.128C102.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 128. Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.027,20€ nebst Jahreszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.5.2015 zu zahlen und den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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