122 C 114/16•Amtsgericht Siegburg, 2016-09-12, 122 C 114/16
Amtsgericht Siegburg, 2016-09-12, 122 C 114/16
122 C 114/16Gericht erster Instanz12.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 122 C 114/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-12
Aktenzeichen: 122 C 114/16
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2016:0912.122C114.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 122. Zivilabteilung
Tenor
hat das Amtsgericht YYim vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 12.09.2016 durch die XX
für Recht erkannt:
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte G in Höhe von 241,22 EUR freizustellen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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