313 F 31/17•Amtsgericht Siegburg, 2017-07-06, 313 F 31/17
Amtsgericht Siegburg, 2017-07-06, 313 F 31/17
313 F 31/17Gericht erster Instanz06.07.2017
Regest
Der Antrag auf Anlegung eines Familienbuches bei dem Standesamt kann eine wirksame Erklärung enthalten, die Ehe mit dem andere Beteiligten eingehen zu wollen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 313 F 31/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-06
Aktenzeichen: 313 F 31/17
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2017:0706.313F31.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 313. Familienabteilung
Normen: BGB § 130 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2; FamFG § 121 Nr. 3
Leitsätze
Der Antrag auf Anlegung eines Familienbuches bei dem Standesamt kann eine wirksame Erklärung enthalten, die Ehe mit dem andere Beteiligten eingehen zu wollen.
Tenor
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Der Antrag wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
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Der Gegenstandswert wird auf 6000,- € festgesetzt
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