Amtsgericht Siegburg, 2017-07-06, 313 F 31/17

313 F 31/17Gericht erster Instanz06.07.2017

Regest

Der Antrag auf Anlegung eines Familienbuches bei dem Standesamt kann eine wirksame Erklärung enthalten, die Ehe mit dem andere Beteiligten eingehen zu wollen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 313 F 31/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-06

Aktenzeichen: 313 F 31/17

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2017:0706.313F31.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 313. Familienabteilung

Normen: BGB § 130 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2; FamFG § 121 Nr. 3

Leitsätze

Der Antrag auf Anlegung eines Familienbuches bei dem Standesamt kann eine wirksame Erklärung enthalten, die Ehe mit dem andere Beteiligten eingehen zu wollen.

Tenor

  1. Der Antrag wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

  3. Der Gegenstandswert wird auf 6000,- € festgesetzt

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