Amtsgericht Siegburg, 2017-07-07, 125 C 51/13

125 C 51/13Gericht erster Instanz07.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 125 C 51/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-07

Aktenzeichen: 125 C 51/13

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2017:0707.125C51.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 125. Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 871,68 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 603,93 Euro seit dem 11.10.2012 und aus weiteren 267,75 Euro seit dem 27.03.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu 73% und der Beklagte zu 27% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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