152 C 22/16•Amtsgericht Siegburg, 2017-10-06, 152 C 22/16
Amtsgericht Siegburg, 2017-10-06, 152 C 22/16
152 C 22/16Gericht erster Instanz06.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 152 C 22/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-06
Aktenzeichen: 152 C 22/16
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2017:1006.152C22.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 152. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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