Amtsgericht Siegburg, 2018-07-25, 328 F 176/16

328 F 176/16Gericht erster Instanz25.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 328 F 176/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-25

Aktenzeichen: 328 F 176/16

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2018:0725.328F176.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 328. Familienabteilung

Tenor

Die Antragsgegner werden verpflichtet, dem Antragsteller folgende Unterlagen in Ablichtung zu übersenden:

Wohnungs- und Garagenmietverträge für die Hausgrundstücke U-Weg, in B, die zum Stichtag 28.01.2014 gültig waren, sowie nach Abschluss der Mietverträge erfolgten letzten Mieterhöhungsverlangen und Zustimmungsverlangen der Mieter,

Vereinbarung, aufgrund derer die beim Amtsgericht B im Grundbuch von D, Blatt 221, eingetragene Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Auflassung für die H in Bochum gelöscht wurde,

Bewilligung über die Löschung der vorbezeichneten Auflassungsvormerkung,

Vereinbarung, aufgrund derer in den Jahren 2010 bis 2014 an Herrn Y Zahlungen in Höhe von insgesamt 66.724,25 Euro vorgenommen wurden.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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