Amtsgericht Siegburg, 2019-02-11, 104 C 82/17

104 C 82/17Gericht erster Instanz11.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 104 C 82/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-11

Aktenzeichen: 104 C 82/17

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2019:0211.104C82.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 104. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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