103 C 85/19•Amtsgericht Siegburg, 2019-12-11, 103 C 85/19
Amtsgericht Siegburg, 2019-12-11, 103 C 85/19
103 C 85/19Gericht erster Instanz11.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegburg — 103 C 85/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-11
Aktenzeichen: 103 C 85/19
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2019:1211.103C85.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 103. Zivilabteilung
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die zu dem Haus T in F gehörende Garage Nummer 3 der Klägerin durch Abstellen eines Fahrzeuges zu blockieren, ohne dazu berechtigt zu sein.
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Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis 5.000 Euro angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro.
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