Amtsgericht Siegburg, 2019-12-11, 103 C 85/19

103 C 85/19Gericht erster Instanz11.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 103 C 85/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-11

Aktenzeichen: 103 C 85/19

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2019:1211.103C85.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 103. Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die zu dem Haus T in F gehörende Garage Nummer 3 der Klägerin durch Abstellen eines Fahrzeuges zu blockieren, ohne dazu berechtigt zu sein.

  2. Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis 5.000 Euro angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro.

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