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213 Ds 93/19•Amtsgericht Siegburg, 2020-01-22, 213 Ds 93/19
213 Ds 93/19Gericht erster Instanz22.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-22
Aktenzeichen: 213 Ds 93/19
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2020:0122.213DS93.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 213. Strafabteilung
Der Angeklagte wird wegen Verletzung der Unterhaltspflicht in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 40,00 EUR verurteilt.
Ein Betrag von 2.295,00 EUR unterliegt der Einziehung des Wertes von Taterträgen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 170 Abs. 1, 53, 73c StGB
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