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152 C 1/21•Amtsgericht Siegburg, 2021-05-20, 152 C 1/21
152 C 1/21Gericht erster Instanz20.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-20
Aktenzeichen: 152 C 1/21
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:0520.152C1.21.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 152. Zivilabteilung
Es wird festgestellt, dass in der Eigentümerversammlung vom 17.12.2020 unter TOP 4 (Jahreshausgeldabrechnung 2019) und TOP 5 (Neu-/Weiterwahl einer Hausverwaltung) keine Beschlüsse gefasst worden sind.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte gesamtschuldnerisch zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 5.883,71 EUR festgesetzt.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 49 GKG.
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